Weiterbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter (SächsGfbWBVO § 30 ff.)
Praxisanleiter/innen vermitteln Auszubildenden in der Pflege den Brückenschlag zwischen theoretischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit auf der Station.
Die Pflegeberufeausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) hat mit der generalistischen Ausbildung die Bedeutung der Praxisanleitung auf eine neue Stufe gehoben und formuliert in § 4 (1) u. a.: „Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen …“
Fachpflegeexpertin/-experte für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (SächsGfbWBVO § 34 ff.)
Die Weiterbildung zur Fachpflegeexpertin bzw. zum Fachpflegeexperten für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen ist eine Aufstiegsqualifizierung für Mitarbeiter/innen und leitende Pflegekräfte im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Weiterbildung gemäß Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe SächsGfbWBVO soll Sie befähigen, Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Werden Sie Ihr eigener Chef in Ihrem eigenen Pflegedienst oder verantworten Sie die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung!