Weiterbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter (SächsGfbWBVO § 30 ff.)

Praxisanleiter/innen vermitteln Auszubildenden in der Pflege den Brückenschlag zwischen theoretischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit auf der Station. Die Fähigkeiten dazu erwerben sie durch eine fundierte pädagogische, psychologische und berufskundliche Ausbildung, die nach der Sächsischen Gesundheitsfachberufsausbildungs- und Prüfungsverordnung (SächsGfbWBVO) bei einem staatlich anerkannten Weiterbildungsträger durchgeführt wird.

Die Pflegeberufeausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) hat mit der generalistischen Ausbildung die Bedeutung der Praxisanleitung auf eine neue Stufe gehoben und formuliert in § 4 (1) u. a.: „Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen …“ Dies tun sie nun nach dem Pflegeberufegesetz federführend auch für den gesamten organisatorischen Bereich der Ausbildung und die Verzahnung der Lernorte.

Infoblatt PA 9/24

 


 

Fachpflegeexpertin/-experte für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (SächsGfbWBVO § 34 ff.)

Die Weiterbildung zur Fachpflegeexpertin bzw. zum Fachpflegeexperten für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen ist eine Aufstiegsqualifizierung für Mitarbeiter/innen und leitende Pflegekräfte im Gesundheits- und Sozialwesen.

Die Weiterbildung gemäß Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe SächsGfbWBVO soll Sie befähigen, Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Werden Sie Ihr eigener Chef in Ihrem eigenen Pflegedienst oder verantworten Sie die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung!  

Bitte bewerben Sie sich für die Weiterbildung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Zeugnisse und Zustimmung des Arbeitgebers) bei der Leiterin der Berufsfachschule für Pflegeberufe Katharina Kaiser (katharina.kaiser@~@bsw-mail.de)

 

 


 

Weiterbildung zur/zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer/in

Pflegekräfte werden überall gesucht – und gut qualifizierte erst recht!
Dem trägt die Politik Rechnung, indem sie für die Ausbildung zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer seit 2023 verschiedene Wege anbietet.

Neben der zweijährigen schulischen Ausbildung zum Krankenpflegehelfer gibt es nun die Möglichkeit, die Ausbildung auf ein Jahr zu verkürzen und dabei eine Förderung der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Diese Variante ist geeignet für Personen, die als Helfer bereits mehrere Jahre in der Pflege tätig sind. Für diese Zielgruppe kann auch die zweijährige Ausbildung gefördert werden. Ein neues, auch förderfähiges Modell ist die Teilzeitausbildung, bei der die Inhalte auf drei Jahre aufgeteilt werden. Allgemein umfasst die Ausbildung mindestens 1540 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und 1440 Stunden berufspraktische Unterweisung in einer ambulanten oder stationären Pflege- oder Betreuungseinrichtung. Dort werden Sie durch einen qualifizierten Praxisanleiter ausgebildet.

Infoblatt WB KPH 9/24

 


 

Weiterbildung Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 (LG 1/2)

Die Behandlungspflege ist eine zentrale Aufgabe in der medizinischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie umfasst eine Reihe von spezialisierten Pflegeleistungen, die von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden müssen.
Dazu sind spezialisierte Kenntnisse notwendig.

Mit unserer Qualifizierung in der Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 (LG 1/2) bieten wir Ihnen als Pflegekraft die Möglichkeit, sich in diesem wichtigen Bereich zu spezialisieren und Ihre berufliche Zukunft zu gestalten.

Um zur Qualifizierung in der Behandlungspflege zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens ein Jahr Erfahrung im Bereich der Pflege nachweisen können. Im Rahmen der Qualifizierung absolvieren Sie im Anschluss an die theoretische Ausbildung ein dreimonatiges Praktikum in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung unter Anleitung einer examinierten Fachkraft.