Krankenpflegehelfer/in (AZAV-zertifiziert), Verkürzung auf Antrag möglich
Als Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in sind Sie in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegeheimen tätig. Sie verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation der Grundpflege bei kranken und alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen. Dabei berücksichtigen Sie jederzeit hygienischer Standards. Gleichzeitig unterstützen Sie als Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in die Pflegefachkräfte auf Station oder im ambulanten Dienst. Das heißt, Sie assistieren bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, bei Maßnahmen der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Konzepte.
Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/innen haben engen Kontakt zu ihren Patienten. Sie sind ganz nah dran am Menschen. Sie sind gut geschult im Wahrnehmen und Beobachten. Deshalb erkennen sie die Wünsche und Bedürfnisse und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden aktiv mit.
Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in ist ein Beruf, den Sie mit dem Hauptschulabschluss erlernen können. Die Ausbildung ebnet Ihnen den Weg zur generalistischen Pflegeausbildung. Das heißt: wenn Ihnen nach Ihrem Abschluss noch weiter nach Lernen zumute ist, dann können Sie verkürzt die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann absolvieren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
NEU: Unsere Berufsausbildung zur/zum Krankenpflegehelfer/in ist AZAV-zertifiziert! Erlernen Sie den Beruf auf dem Wege der beruflichen Umschulung mit einer Förderung der kompletten Maßnahme durch die Arbeitsagentur.
Ausbildung 2024
Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn 2024 | |
Ausbildungsbeginn zweijährige Ausbildung | 1. September 2024 (erster Schultag Montag, 2. September 2024) |
Ausbildungsende zweijährige Ausbildung | 31. August 2026 |
Ausbildungsbeginn verkürzte Ausbildung | 1. September 2024 (erster Schultag Montag, 2. September 2024) |
Ausbildungsende verkürzte Ausbildung | 31. August 2025 |
Infoblatt 2024 | Infoblatt Krankenpflegehelfer/in 2024 |
Zugangsvoraussetzungen | |
Schulabschluss | Hauptschule (auch Realschule oder Gymnasium) |
Gesundheitliche Eignung | Nachweis der gesundheitlichen Eignung, (pdf 196 kB) |
Aufnahmeverfahren | Aufnahmegespräch |
Bewerbungsunterlagen |
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Verkürzte Ausbildung zur Krankenpflegehelfer/in | Hinweis: Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Voraussetzungen und für Unterstützung bei der Beantragung der Verkürzung mit unserer Schulleiterin der BFS für Pflegeberufe, Katharina Kaiser, katharina.kaiser@~@bsw-mail.de oder +49 3765 5540-21 in Verbindung. |
Ihre Ansprechpartnerinnen | Frau Katharina Kaiser, Schulleiterin der Berufsfachschulen für Pflegeberufe und Pflegehilfe Frau Maria Grünert, Fachleiterin der Berufsschulen für Pflegeberufe und Pflegehilfe |
Bei Fragen zur Ausbildung informieren Sie sich bei unseren FAQ oder rufen Sie uns an! |