Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in (AZAV-zertifiziert)
Als Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in sind Sie in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegeheimen tätig. Sie verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation der Grundpflege bei kranken und alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen. Dabei berücksichtigen Sie jederzeit hygienischer Standards. Gleichzeitig unterstützen Sie als Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in die Pflegefachkräfte auf Station oder im ambulanten Dienst. Das heißt, Sie assistieren bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, bei Maßnahmen der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Konzepte.
Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/innen haben engen Kontakt zu ihren Patienten. Sie sind ganz nah dran am Menschen. Sie sind gut geschult im Wahrnehmen und Beobachten. Deshalb erkennen sie die Wünsche und Bedürfnisse und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden aktiv mit.
Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in ist ein Beruf, den Sie mit dem Hauptschulabschluss erlernen können. Die Ausbildung ebnet Ihnen den Weg zur generalistischen Pflegeausbildung. Das heißt: wenn Ihnen nach Ihrem Abschluss noch weiter nach Lernen zumute ist, dann können Sie verkürzt die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann absolvieren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
NEU: Unsere Berufsausbildung zur/zum Krankenpflegehelfer/in ist AZAV-zertifiziert! Erlernen Sie den Beruf auf dem Wege der beruflichen Umschulung mit einer Förderung der kompletten Maßnahme durch die Arbeitsagentur.
Was macht ein/e Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in?
Detaillierte Einblicke in das Berufsbild und die Ausbildung einer Krankenpflegehelferin/eines Krankenpflegehelfers erhalten Sie über BERUFENET der Arbeitsagentur.
Ausbildung 2025
Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn 2025 | |
Ausbildungsbeginn zweijährige Ausbildung | 1. September 2025 |
Ausbildungsende zweijährige Ausbildung | 31. August 2027 |
Ausbildungsbeginn verkürzte Ausbildung | 1. September 2025 |
Ausbildungsende verkürzte Ausbildung | 31. August 2026 |
Infoblatt 2025 | Infoblatt Krankenpflegehelfer/in 2025 |
Zugangsvoraussetzungen | |
Schulabschluss | Hauptschule (auch Realschule oder Gymnasium) |
Gesundheitliche Eignung | Nachweis der gesundheitlichen Eignung notwendig |
Aufnahmeverfahren | Aufnahmegespräch |
Bewerbungsunterlagen |
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Verkürzte Ausbildung zur Krankenpflegehelfer/in | Hinweis: Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Voraussetzungen und für Unterstützung bei der Beantragung der Verkürzung mit unserer Schulleiterin der BFS für Pflegeberufe, Katharina Kaiser, katharina.kaiser@~@bsw-mail.de oder +49 3765 5540-21 in Verbindung. |
Bei Fragen zur Ausbildung informieren Sie sich bei unseren FAQ oder rufen Sie uns an! |
Ihre Ansprechpartnerinnen für Informationen und Bewerbung
Katharina Kaiser
Schulleiterin der Berufsfachschulen für Pflegeberufe und Pflegehilfe
im bsw-Bildungszentrum Reichenbach
Telefon +4937655540-21,
E-Mail katharina.kaiser@~@bsw-mail.de
Maria Grünert
Fachleiterin der Berufsschulen für
Pflegeberufe und Pflegehilfe
im bsw-Bildungszentrum Reichenbach
Telefon +4937655540-21,
E-Mail maria.gruenert@~@bsw-mail.de
Ihre Bewerbung
1 Ihre Bewerbung erreicht uns online per Mail oder als Mappe per Post.
2 Wir bestätigen Ihnen den Eingang, prüfen Ihre Unterlagen und laden Sie zu einem Aufnahmegespräch ein.
3 Sie führen Ihr Aufnahmegespräch mit unserem jeweiligen Fachleiter.
4 Nach unserer Entscheidung über Ihre Eignung bieten wir Ihnen einen Schulvertrag zur Unterzeichnung an.
5 Wir zeichnen den Schulvertrag gegegen – damit sind Sie als Schüler/in unseres Bildungszentrums angenommen.
6 Ihre Ausbildung in Ihrem Traumberuf beginnt am 1. September 2024