Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in (AZAV-zertifiziert)

Verkürzung auf Antrag möglich

Als Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in sind Sie in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegeheimen tätig. Sie verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation der Grundpflege bei kranken und alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen. Dabei berücksichtigen Sie jederzeit hygienischer Standards. Gleichzeitig unterstützen Sie als Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in die Pflegefachkräfte auf Station oder im ambulanten Dienst. Das heißt, Sie assistieren bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, bei Maßnahmen der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Konzepte. 

Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/innen haben engen Kontakt zu ihren Patienten. Sie sind ganz nah dran am Menschen. Sie sind gut geschult im Wahrnehmen und Beobachten. Deshalb erkennen sie die Wünsche und Bedürfnisse und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden aktiv mit.

Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in ist ein Beruf, den Sie mit dem Hauptschulabschluss erlernen können. Die Ausbildung ebnet Ihnen den Weg zur generalistischen Pflegeausbildung. Das heißt: wenn Ihnen nach Ihrem Abschluss noch weiter nach Lernen zumute ist, dann können Sie verkürzt die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann absolvieren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


NEU: Unsere Berufsausbildung zur/zum Krankenpflegehelfer/in ist AZAV-zertifiziert! Erlernen Sie den Beruf auf dem Wege der beruflichen Umschulung mit einer Förderung der kompletten Maßnahme durch die Arbeitsagentur. 

Was macht ein/e Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in?

Detaillierte Einblicke in das Berufsbild und die Ausbildung einer Krankenpflegehelferin/eines Krankenpflegehelfers erhalten Sie über BERUFENET der Arbeitsagentur.

Ausbildung 2024

Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn 2024 
Ausbildungsbeginn zweijährige Ausbildung1. September 2024
(erster Schultag Montag, 2. September 2024)
Ausbildungsende zweijährige Ausbildung31. August 2026
Ausbildungsbeginn verkürzte Ausbildung1. September 2024 (erster Schultag Montag, 2. September 2024)
Ausbildungsende verkürzte Ausbildung31. August 2025
Infoblatt 2024Infoblatt Krankenpflegehelfer/in 2024
  
Zugangsvoraussetzungen 
SchulabschlussHauptschule (auch Realschule oder Gymnasium)
Gesundheitliche EignungNachweis der gesundheitlichen Eignung notwendig
AufnahmeverfahrenAufnahmegespräch
Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis oder aktuelles Schulzeugnis
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Bewerberbogen
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bei Förderung als Umschulung zur Staatlich geprüften Krankenpflegehelferin/zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer

Verkürzte Ausbildung zur Krankenpflegehelfer/in

Hinweis: Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Voraussetzungen und für Unterstützung bei der Beantragung der Verkürzung mit unserer Schulleiterin der BFS für Pflegeberufe, Katharina Kaiser, katharina.kaiser@~@bsw-mail.de oder +49 3765 5540-21 in Verbindung.
  
 Bei Fragen zur Ausbildung informieren Sie sich bei unseren FAQ oder rufen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartnerinnen für Informationen und Bewerbung

Katharina Kaiser

Schulleiterin der Berufsfachschulen für
Pflegeberufe und Pflegehilfe 
im bsw-Bildungszentrum Reichenbach

Telefon +4937655540-21,
E-Mail katharina.kaiser@~@bsw-mail.de

 

Maria Grünert

Fachleiterin der Berufsschulen für
Pflegeberufe und Pflegehilfe
im bsw-Bildungszentrum Reichenbach

Telefon +4937655540-21,
E-Mail maria.gruenert@~@bsw-mail.de

Bewerbungsverfahren

1 Ihre Bewerbung erreicht uns online per Mail oder als Mappe per Post.

2 Wir bestätigen Ihnen den Eingang, prüfen Ihre Unterlagen und laden Sie zu einem Aufnahmegespräch ein.

3 Sie führen Ihr Aufnahmegespräch mit unserem jeweiligen Fachleiter, entscheiden sich und unterzeichnen den Schulvertrag.

4 Wir zeichnen den Schulvertrag gegegen – damit sind Sie als Schüler/in unseres Bildungszentrums angenommen.

5 Ihre Ausbildung in Ihrem Traumberuf beginnt am 1. September 2024