Lebenslanges Lernen – Fort- und Weiterbildung
Qualifizierung und Spezialisierung sind in den Gesundheitsfachberufen besonders wichtig. Und weil das so ist, führen wir an unserem beruflichen Schulzentrum auch Weiterbildungen für Mitarbeitende in Gesundheitsfachberufe durch.
Als staatlich anerkannter Weiterbildungsträger bieten wir Aufstiegsqualifizierungen nach der Sächsischen Verordnung für Weiterbildungen im Gesundheitswesen (SächsGfbWBVO) an, so z. B. die Aufstiegsqualifizierungen zur Praxisanleiterin/zumPraxisanleiter oder Fachpflegeexpertin oder Fachpflegeexperten für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen.
Machen Sie Karriere und seien Sie uns willkommen!
Weiterbildung zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter (SächsGfbWBVO § 30 ff.)
Praxisanleiter/innen vermitteln Auszubildenden in der Pflege den Brückenschlag zwischen theoretischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit auf der Station. Die Pflegeberufeausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) hat mit der generalistischen Ausbildung die Bedeutung der Praxisanleitung auf eine neue Stufe gehoben und formuliert in § 4 (1) u. a.: „Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen …“
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Fachpflegeexpertin/-experte für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (SächsGfbWBVO § 34 ff.)
Die Weiterbildung zur Fachpflegeexpertin bzw. zum Fachpflegeexperten für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen ist eine Aufstiegsqualifizierung für Mitarbeiter/innen und leitende Pflegekräfte im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Weiterbildung gemäß Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe SächsGfbWBVO soll die Teilnehmer befähigen, Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen zu übernehmen.
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