Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in (AZAV-zertifiziert), Verkürzung auf Antrag möglich

Förderbar mit Bildungsgutschein der Arbeistagentur

Helfen mit Herz und Hand

Als „Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in“ sind Sie in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege tätig. Sie verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation der Grundpflege bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Gleichzeitig unterstützt eine Krankenpflegehelferin die Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.

Diese Aufgaben übernehmen sie unter Anleitung von Gesundheits- und Krankenpflegern/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/innen sowie Altenpflegern/innen. „Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/innen“ erkennen die Wünsche und Bedürfnisse und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden aktiv mit.

NEU: Unsere Berufsausbildung zur/zum Krankenpflegehelfer/in ist AZAV-zertifiziert! Erlernen Sie den Beruf auf dem Wege der beruflichen Umschulung mit einer Förderung der kompletten Maßnahme durch die Arbeitsagentur. 

Sie haben Interesse an einer Ausbildung, jedoch noch Fragen oder wünschen ein individuelles Gespräch?

Senden Sie uns einfach eine Nachricht über unser Interessentenformular für Ihre Anfrage.

Ausbildung 2024

Bewerbungen für Ausbildungsbeginn 2024 

Ausbildungsbeginn  zweijährige Ausbildung   

1. September 2024 (erster Schultag Montag, 2. September 2024)

Ausbildungsende  zweijährige Ausbildung     

31. August 2026

Ausbildungsbeginn  verkürzte Ausbildung 

1. September 2024 (erster Schultag Montag, 2. September 2024)

Ausbildungsende  verkürzte Ausbildung     31. August 2025
InfoblattDownload Infoblatt 2024

Zugangsvoraussetzungen

Schulabschluss     

Hauptschule (auch Realschule oder Gymnasium)

Gesundheitliche Eignung

Nachweis der gesundheitlichen Eignung, (pdf 196 kB)

Aufnahmeverfahren

Aufnahmegespräch


Bewerbungsunterlagen     

 
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis oder aktuelles Schulzeugnis
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung, (pdf 196 kB)
  • Bewerbungsbogen (pdf, 191 kB)
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bei Förderung als Umschulung zur Staatlich geprüften Krankenpflegehelferin/zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer
 

Verkürzte Ausbildung Krankenpflegehelfer/in

Hinweis: Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Voraussetzungen und für Unterstützung bei der Beantragung der Verkürzung mit unserer Schulleiterin der BFS für Pflegeberufe, Katharina Kaiser, katharina.kaiser@bsw-mail.de oder +49 3765 554021 in Verbindung.

Kosten

Mit Ausbildungsbeginn ab 2011 werden für die Ausbildung zur staatlich geprüften Krankenpflegehelferin/zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer keine Gebühren mehr erhoben (Schulgeldfreiheit).

Unterhalt bei Erstausbildung  

BAföG bei Vorliegen der Voraussetzungen

Unsere Ausbildung bei KURSNET

Sie finden unsere Ausbildung zur Staatlich geprüften Krankenpflegehelferin/zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer auch bei KURSNET

Kontakt

Bei Fragen zur Ausbildung informieren Sie sich bei unseren FAQ oder rufen Sie uns an: