Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in (AZAV-zertifiziert), Verkürzung auf Antrag möglich
Förderbar mit Bildungsgutschein der Arbeistagentur
Helfen mit Herz und Hand
Als „Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in“ sind Sie in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege tätig. Sie verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation der Grundpflege bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Gleichzeitig unterstützt eine Krankenpflegehelferin die Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.
Diese Aufgaben übernehmen sie unter Anleitung von Gesundheits- und Krankenpflegern/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/innen sowie Altenpflegern/innen. „Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer/innen“ erkennen die Wünsche und Bedürfnisse und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden aktiv mit.
NEU: Unsere Berufsausbildung zur/zum Krankenpflegehelfer/in ist AZAV-zertifiziert! Erlernen Sie den Beruf auf dem Wege der beruflichen Umschulung mit einer Förderung der kompletten Maßnahme durch die Arbeitsagentur.

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Ausbildung 2024
Bewerbungen für Ausbildungsbeginn 2024
Ausbildungsbeginn zweijährige Ausbildung | 1. September 2024 (erster Schultag Montag, 2. September 2024) |
Ausbildungsende zweijährige Ausbildung | 31. August 2026 |
Ausbildungsbeginn verkürzte Ausbildung | 1. September 2024 (erster Schultag Montag, 2. September 2024) |
Ausbildungsende verkürzte Ausbildung | 31. August 2025 |
Infoblatt | Download Infoblatt 2024 |
Zugangsvoraussetzungen
Schulabschluss | Hauptschule (auch Realschule oder Gymnasium) |
Gesundheitliche Eignung | Nachweis der gesundheitlichen Eignung, (pdf 196 kB) |
Aufnahmeverfahren | Aufnahmegespräch |
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Verkürzte Ausbildung Krankenpflegehelfer/in
Hinweis: Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Voraussetzungen und für Unterstützung bei der Beantragung der Verkürzung mit unserer Schulleiterin der BFS für Pflegeberufe, Katharina Kaiser, katharina.kaiser@bsw-mail.de oder +49 3765 554021 in Verbindung.
Kosten
Mit Ausbildungsbeginn ab 2011 werden für die Ausbildung zur staatlich geprüften Krankenpflegehelferin/zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer keine Gebühren mehr erhoben (Schulgeldfreiheit).
Unterhalt bei Erstausbildung | BAföG bei Vorliegen der Voraussetzungen |
Unsere Ausbildung bei KURSNET
Sie finden unsere Ausbildung zur Staatlich geprüften Krankenpflegehelferin/zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer auch bei KURSNET
Kontakt
Bei Fragen zur Ausbildung informieren Sie sich bei unseren FAQ oder rufen Sie uns an:
- Frau Claudia Dürrschmidt, Teamassistentin, Sekretariat Planung, Telefon 03765 5540-35, E-Mail claudia.duerrschmidt@bsw-mail.de