Das Pflegestärkungsgesetz: Stärkung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) ist ein umfassendes Gesetz, das die Pflege in Deutschland reformiert und die Leistungen der Pflegeversicherung ausweitet. Das Gesetz wurde in mehreren Etappen eingeführt, beginnend mit dem PSG I im Jahr 2015 und zuletzt mit dem PSG III im Jahr 2017.

Zu den wichtigsten Punkten des Pflegestärkungsgesetzes gehören:

  • Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich nicht mehr an den körperlichen Beeinträchtigungen, sondern an den Fähigkeiten und der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen, ist somit vor allem ressourcenorientiert ausgestaltet.
  • Einstufung in fünf Pflegegrade: Die Pflegebedürftigen werden in fünf Pflegegrade eingestuft, je nach ihrem Grad der Selbstständigkeit.
  • Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung: Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden deutlich erhöht, sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Das PSG bietet verschiedene Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger, z. B. die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege.
  • Verbesserung der Qualität der Pflege: Das PSG enthält verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Pflege, z. B. die Einführung von Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen.

Das Pflegestärkungsgesetz hat die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich verbessert. Zusammen mit anderen Gesetzen, so z. B. dem Pflegeberufegesetz von 2020, das die Ausbildung von Pflegefachkräften in generalistischer Form neu regelt und der Berufsfachschulordnung Sachsen, die seit 2023 neue Möglichkeiten der Qualfizierung von Quereinsteigern und langjährigen Mitarbeitenden in den Pflegeberuf zu Staatlich geprüften Krankenpflegehelfern bietet, die Qualität der Pflege in Deutschland gestärkt.

 

Betreuer kümmert sich um Rollstuhlfahrerin