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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung (5 Punkte RbP)

Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und welche medizinische Behandlung er in Anspruch nehmen will. Was aber passiert, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann, etwa weil man sich in einem tiefen Koma befindet, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung nicht mehr bei klarem Bewusstsein ist oder an einer weit fortgeschrittenen Demenzerkrankung leidet? Hier hilft eine Patientenverfügung.
Seit dem 1. September 2010 sind Ärzte und Betreuer verpflichtet, den schriftlich festgelegten Willen des Patienten zu beachten. Aber: Persönliche Verfügungen sind nur so gut wie ihre rechtliche Wirksamkeit. Leider passiert es immer wieder: Der Arzt akzeptiert die Patientenverfügung eines schwerstkranken Angehörigen nicht, weil sie nicht der aktuellen Situation entspricht. Es liegt zwar eine Patientenverfügung, aber keine Vorsorgevollmacht vor. Auf die Schnelle ist niemand da, der den Willen des Patienten durchsetzen kann.
Der Bedarf an vorsorgenden Verfügungen wird zunehmend von der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Entsprechend vielfältig und umfangreich sind mittlerweile die Veröffentlichungen zu dieser Thematik. Dieser Kurs verschafft Ihnen Informationen, die helfen sollen, den Überblick zu gewinnen und zu bewahren, um die für Sie richtige Entscheidung treffen zu können.

28.02.2012, 09:00 - 12:30 Uhr
Kirchplatz 7
08468 Reichenbach
Frau Martina Roeber
martina.roeber@bsw-mail.de
Telefon: 03765 554015
75,00 €


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